Der Masterstudiengang Konferenzdolmetschen baut in der Regel auf einem translationsbezogenen Bachelorstudium auf, kann aber bei entsprechenden Fremdsprachenkenntnissen prinzipiell auf der Grundlage jedes Studiengangs studiert werden. Neben einer hohen Kompetenz in der deutschen Sprache wird das Niveau C1 (Gemeinsamer Europäischer Referenrahmen für Sprachen) für mindestens eine weitere (Fremd-)Sprache vorausgesetzt. Im Studium vertiefen Sie theoretisch - methodische Kenntnisse und anwendungsorientierte Kompetenzen im Dolmetschen (Konsekutiv- und Simultandolmetschen) und erhalten durch simulierte Konferenzen, Projekte oder Exkursionen Einblicke in ausgewählte Berufsfelder.
Auf einen Blick
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Studienrichtung
Geistes- und Sprachwissenschaften -
Studientyp
weiterführend -
Abschluss
Master of Arts -
Lehrsprache
Deutsch, anteilig fremdsprachlich -
Studienform
Vollzeit, Teilzeit -
Studienbeginn
Wintersemester -
Zulassungsbeschränkung
zulassungsfrei, Eignungsfeststellungsprüfung -
Regelstudienzeit
4 Semester
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Leistungspunkte
120
Zugangsvoraussetzungen
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss
- für Englisch, Französisch und Spanisch im Kern- und Wahlbereich Kenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
- Nachweis der stimmlichen Eignung durch ein phoniatrisches Gutachten
Für diesen Studiengang ist eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des Instituts. Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird durch die Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
Inhalte
Sie können zwei Arbeitsfremdsprachen studieren. Für den Kernbereich / Sprachschwerpunkt wird eine B - Sprache (Englisch, Französisch oder Spanisch) festgelegt, die durch eine weitere B - Sprache oder eine C - Sprache ergänzt wird. Die B - Sprache, oftmals die „stärkere“ Sprache, ist die Sprache, aus der und in die gedolmetscht wird, die also als Ausgangs- und Zielsprache fungiert. Die C - Sprache zeichnet sich dadurch aus, dass aus ihr nur in die A - Sprache (Deutsch) gedolmetscht wird. Während diese formelle Einteilung die Dolmetschrichtung der Prüfungen am Ende des Studiums bestimmt, trainieren Sie während des Studiums das Dolmetschen in beide Richtungen in der B- und C - Sprache.
Durch den gezielten Ausbau der für das Dolmetschen benötigten Kompetenzen bereitet der Masterstudiengang Sie auf eine professionelle Tätigkeit als Dolmetscherin oder Dolmetscher vor:
- Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen, Verhandlungsdolmetschen,
- Dolmetschen von Fachtexten,
- Übersetzen von Konferenztexten,
- Juristisches Dolmetschen,
- Vorbereitung von Dolmetscheinsätzen mit Hilfe moderner Recherchetechniken,
- Dolmetschtechnologien.
- Deutsch als A - Sprache
- Studium von zwei Arbeitsfremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) oder Studium einer Arbeitsfremdsprache und Erlernen einer neuen Fremdsprache oder
- Studium von zwei Arbeitsfremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) oder
- Studium einer Arbeitsfremdsprache und Erlernen einer neuen Sprache (am Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie: Baskisch, Galicisch, Katalanisch oder Portugiesisch)
- moderne technische Ausstattung für Übungen in authentischer Umgebung: Dolmetschkabinen, tragbare Dolmetschanlage und ein Studio für Audio- und Videoaufnahmen
- Dolmetschprojekte mit Praxispartnern
- ein Studienaufenthalt im Ausland ist möglich
Der Masterstudiengang Konferenzdolmetschen bereitet auf eine berufliche Tätigkeit als Dolmetscherin und Dolmetscher in verschiedenen Bereichen vor.
Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind meist freiberuflich tätig oder arbeiten freiberuflich für spezielle Vermittlungsbüros. Eine Festeinstellung ist zum Beispiel bei Bundesministerien, -ämtern und -behörden, bei der Europäischen Union und anderen internationalen Organisationen oder in Wirtschaftsunternehmen möglich. Freiberufliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind neben Konferenzen auch häufig im rechtlichen (Gericht, Polizei), sozialen (Beratungsstellen, Ämter), medizinischen (Krankenhaus / Arztbesuch) oder kulturellen Bereich tätig.
Dolmetscherinnen und Dolmetschern mit deutscher Muttersprache bieten sich häufig interessante Arbeitsmöglichkeiten im Ausland. Außerdem üben viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher, gerade zu Beginn der Berufstätigkeit, auch unterschiedliche berufsbegleitende Tätigkeiten mit translatorischem Bezug aus. Dazu zählen unter anderem das Übersetzen oder Sprachunterricht. Auch Tätigkeiten wie das Projektmanagement können in den Aufgabenbereich fallen.
Um den Berufseinstieg vorzubereiten, sollten Sie schon während des Studiums Kontakte zu möglichen Arbeitgebern aufbauen und über Praktika erste Erfahrungen sammeln. Der Career Service unterstützt Sie gern dabei.
Der Masterabschluss Konferenzdolmetschen ermöglicht auch die Aufnahme in ein Promotionsstudium.
- ein Auslandsaufenthalt ist möglich
Bewerbung
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsbeschränkt (NCU): nein
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09.
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: u.a. phoniatrisches Gutachten
Beachten Sie unbedingt unsere weiteren Informationen auf den Seiten „Online-Bewerbung” und „Bewerbung für ein Masterstudium”.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.
Studienangebot im Wintersemester: 3. FS – zulassungsfrei
Studienangebot im Sommersemester: 2. FS und 4. FS – jeweils zulassungsfrei
Bewerbungsfrist: 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester
Bewerbungsportal: AlmaWeb
besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular, phoniatrisches Gutachten
Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite „Bewerbung für höhere Fachsemester”.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite „International”.
Für das 1. Fachsemester dieses Studienganges ist eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Institutes über das Anmeldeverfahren zur Eignungsfeststellungsprüfung und die dafür geltenden gesonderten Fristen! Die Bewerbung für den Studiengang muss unabhängig von der Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung erfolgen.